Anwendungsgebiete

Event- und Konzertmessung

Lärm durch Konzerte

Seit April 2008 betreffen die Schutzverordnungen zu Lärm am Arbeitsplatz auch Mitarbeiter und Veranstalter der Musik- und Unterhaltungsindustrie. Die Lärmmessung bei Konzerten und Events ist eine echte Herausforderung, denn sie setzt eine Umstellung sowohl in der bisherigen Denkweise als auch in der Praxis der Kulturindustrie voraus. Um den Vorgaben des Gesetzes gerecht zu werden, müssen unsere Entwicklungsingenieure eine Kreativität einsetzen, die den zu schützenden Künstlern und Kulturbesuchern gerecht wird. Eventmessung und Konzertmessung muss auch praktisch umsetzbar sein.

Die Musik- und Unterhaltungsbranchen werden definiert als Arbeitsstätten, wo a) Live-Musik gespielt wird, oder b) Musikaufnahmen in Restaurants, Bars, Kneipen, Diskotheken oder bei einer Theater- oder Tanzvorstellung gespielt werden. Eine Kombination von Beiden fällt ebenfalls darunter.

Alle Beteiligten in der Musik- und Unterhaltungsindustrie tragen die Verantwortung zur Lärmkontrolle mit. Die primäre Verantwortung zur Einhaltung der Lärmschutzgesetze liegt beim Arbeitgeber (z.B. Konzertveranstaltern, Eventveranstaltern, Theaterintendanten und Gastronomiebesitzern).

Je nachdem, ob Sie Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Freiberufler sind, könnte an Ihnen liegen:

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